Liegenschaftsrecht

Wir sind für Sie da

Lis re que labores aut is essi torror as ullore vent mossin esequae di cupis ero volupta et a corest, ut ex etur, audis sum venis nonserum quiant, quam earitium veles nimus, consequi sitiusam dolo ipid enis aut ea dipsumquis et lanis alita soluptae. Itas rem quia dolo quam quam nessimus simodia cum quis et aut explabo. On reprorero odi non nus nobis est, sequiassimin poresti andipsae officidia is utem arupien dignam cullige ndelestiur? Aligene cature, ut ut faceptature cum adipsam, quo maion cus.

Kaufverträge

Egal, ob Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten, der Notar ist Ihr erster Ansprechpartner. Mittels elektronischer Grundbuchsabfrage und Ausdruck aus der Katastermappe können die Eigentums- und Rechtsverhältnisse Ihres Kaufobjektes abgeklärt werden. Ihr Notar kann Ihnen durch langjährige Erfahrung kompetente Hilfe und Beratung in vielen Details der Kaufabwicklung anbieten und den für Sie maßgeschneiderten Vertrag erstellen. Durch die Treuhandabwicklung über die Notartreuhandbank und eine prompte Eintragung in das Grundbuch sorgt Ihr Notar dafür, dass alle Vertragsparteien die ihnen zugesicherten Leistungen erhalten.

  • Checkliste EinfamilienhauskaufPDF, 320kb
  • Checkliste BauplatzkaufPDF, 290kb
  • Checkliste WohnungskaufPDF, 256kb

 

Parzellierung

Sie wollen vom Nachbarn einen Streifen dazukaufen? Sie haben ein großes Grundstück und wollen dieses parzellieren um dann die einzelnen Bauplätze an Interessenten weiter zu verkaufen?

Wir bieten Ihnen hierfür ein Komplettservice: Kontakt mit einem Zivilingenieur für Vermessungswesen zur Erstellung des Teilungsplanes, Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Errichten der Grundbuchsurkunde, steuerliche Abwicklung und Durchführung im Grundbuch.